Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung, gerne nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Bitte beachten Sie pandemiebedingt
Folgendes:
Während des Aufenthaltes in unseren Räumen ist
über Mund und Nase korrekt anliegend eine FFP2-Maske zu tragen. Für den Zutritt zu unseren Räumen gilt die 2G+ Regelung.
Ausgenommen davon sind
nur:
- Personen, die vor nicht mehr als drei
Monaten ihre vollständige Schutzimpfung abgeschlossen haben, die also die Zweitimpfung mit einen mRNA-Impfstoff von BioNtech/Pfizer oder Moderna sowie mit dem Vector-Impfstoff von Astra Zeneca oder
die Impfung mit dem Vector-Impfstoff von Johnson & Johnson erhalten haben
- Genesene Personen, deren anschließende
Impfung nicht länger als drei Monate zurückliegt
- Genesene Personen, deren Infektion mit dem
Coronavirus nicht länger als drei Monate zurückliegt
- Personen die ihre Auffrischungsimpfung
(Booster) erhalten haben
- Personen, für die keine Empfehlung der
ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht – also Kinder und Jugendliche mit einem vollständigen Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre und Schwangere im ersten
Schwangerschaftsdrittel
Für alle Personen, die nicht unter die 2G+
Regelung oder die oben genannten Ausnahmen fallen, ist die Vorlage eines negativen PCR-Nachweises, nicht älter als 48 Stunden, erforderlich.
Alle Nachweise können nur mittels
QR-Code (digitales Covid-Zertifikat der EU) und Vorlage eines gültigen offiziellen Ausweisdokuments erbracht werden.